Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
- Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
- Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
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Welche Unterlagen werden benötigt
- Ihre persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass)
- Ein aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Bild sollte nicht älter als drei Monate sein. (Ein biometrisches Foto, die Unterschrift und die Fingerabdrücke können Sie vor Ihrem Termin direkt im Bürgerservice Innenstadt an unserem Selbstbedienungsterminal digital anfertigen lassen. Die Nutzung des Terminals ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet. Das Mitbringen eines Passfotos entfällt dann.)
- Falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden ist oder falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss, ist die Vorlage des Familienstammbuchs bzw. einer Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung notwendig
Zusätzlich
für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren:
- persönliche Anwesenheit des Kindes
- persönliche Vorsprache beider Elternteile oder der/des alleinig sorgeberechtigten Elternteils (schriftlicher Nachweis über das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht) mit Identitätsnachweis. Ein Elternteil kann sich unter Vorlage einer Vollmacht und des Identitätsnachweises vertreten lassen.
- Hinweis: Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst.
bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
- ein weiteres aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Bild sollte nicht älter als drei Monate sein. (Ein biometrisches Foto, die Unterschrift und die Fingerabdrücke können Sie selbst vor Ihrem Termin direkt im Bürgerservice Innenstadt an unserem Selbstbedienungsterminal digital anfertigen lassen. Die Nutzung des Terminals ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet. Das Mitbringen eines Passfotos entfällt dann.)
- Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist (z. B. Reiseunterlagen, Flugbestätigung)
bei Verlust des bisherigen Reisepasses:
- Verlustmeldung (Angabe zu Verlustort, Verlustdatum und Umstände des Verlustes)
bei Diebstahl des bisherigen Reisepasses:
- Bescheinigung bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
bei Antragstellung vor Eheschließung (6 Wochen vorher möglich):
- Bescheinigung vom Standesamt über neue Namensführung
bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z. B. für Geschäftsreisende:
- Nachweis für das berechtigte Interesse (z. B. Bestätigung der Firmenleitung)
Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)
Gebühren
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 37,50,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 70,00,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Geltungsdauer
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
weitere Hinweise
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Rechtliche Grundlage
§ 1 Passverordnung (PassV)
§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
§ 15 Passverordnung (PassV)
§ 19 Abs. 3 und 4 Paßgesetz (PaßG)