Reisepass beantragen


Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.

Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

 
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

Welche Unterlagen werden benötigt


Zusätzlich
für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren:

bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

bei Verlust des bisherigen Reisepasses:

bei Diebstahl des bisherigen Reisepasses:

bei Antragstellung vor Eheschließung (6 Wochen vorher möglich):

bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z. B. für Geschäftsreisende:

Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)

Gebühren

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.

Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.

Geltungsdauer
  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
 
weitere Hinweise

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Rechtliche Grundlage

§ 1 Passverordnung (PassV)

§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung (PassV)

§ 19 Abs. 3 und 4 Paßgesetz (PaßG)