EU-Führerschein - Umtausch deutscher Papier-Führerschein in Führerschein in Kartenformat
Sie können Ihr altes Führerscheinmodell in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Pflichtumtausch alter deutscher Führerschein
Spätestens bis 2033 müssen nach EU-Vorgabe alle Fahrerlaubnisinhaber im Besitz eines seit dem 19.01.2013 ausgestellten befristeten EU-Kartenführerschein sein.
Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.
Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheininhaber zu entzerren, trat am 19.03.2019 ein differenzierter Stufenplan in Kraft.
Danach gilt folgendes:
Staffelung für Papierführerscheine (grau oder rosafarben)
Geburtsjahr |
Umtauschfrist |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Staffelung für alte, nicht befristete Kartenführerscheine
Ausstellungsjahr (unter 4a auf der Vorderseite des Führerscheins) |
Umtauschfrist |
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Sonderfälle
In diesen Fällen müssen Sie anlassbezogen –außerhalb der oben genannten Fristen- umtauschen:
Weitere Informationen, Einzelheiten zu den Fahrerlaubnisklassen sowie FAQ’s finden Sie bei der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises.