Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)


EU-Führerschein - Umtausch deutscher Papier-Führerschein in Führerschein in Kartenformat
Sie können Ihr altes Führerscheinmodell in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Achtung:

Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Welche Unterlagen werden benötigt
  • Ihre persönliche Vorsprache
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
  • bisheriger Papier-Führerschein (grau oder rosafarben)
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Umtausch eines Papier-Führerscheins in einen Kartenführerschein 2013“ (Dieses Formular steht Ihnen unter der Rubrik Bürgerservice / Formulare der Führerscheinstelle unter www.mkk.de zum Herunterladen zur Verfügung.)
Hinweis:

aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)

Die neuen Kartenführerscheine werden seit 19.1.2o13 in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Weitere Informationen unter www.mkk.de.
Gebühren
  • 25,30 EUR (ab 01.01.2021)
Die Gebühr richtet sich nach  der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtliche Grundlage

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

§§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Weiterführende Informationen

Pflichtumtausch alter deutscher Führerschein

Spätestens bis 2033 müssen nach EU-Vorgabe alle Fahrerlaubnisinhaber im Besitz eines seit dem 19.01.2013 ausgestellten befristeten EU-Kartenführerschein sein.

Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.

Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheininhaber zu entzerren, trat am 19.03.2019 ein differenzierter Stufenplan in Kraft.

Danach gilt folgendes:

Staffelung für Papierführerscheine (grau oder rosafarben)

Geburtsjahr

Umtauschfrist

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Staffelung für alte, nicht befristete Kartenführerscheine

Ausstellungsjahr

(unter 4a auf der Vorderseite des Führerscheins)

Umtauschfrist

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Sonderfälle

In diesen Fällen müssen Sie anlassbezogen –außerhalb der oben genannten Fristen- umtauschen:

Weitere Informationen, Einzelheiten zu den Fahrerlaubnisklassen sowie FAQ’s finden Sie bei der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises.