Hundesteuer


Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

Die Steuer beträgt in Hanau jährlich:

für einen gefährlichen Hund gemäß Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen 500,00 €


Unter Umständen können Hunde von der Hundesteuer befreit oder die Hundesteuer ermäßigt werden. Mehr hierzu erfahren sie in der Satzung.

Sie haben Fragen zur Hundesteuer:

Kontakt: 06181-295-695

Rechtsgrundlagen

Hundeverordnung Land Hessen

Hundesteuersatzung der Stadt Hanau und Meldepflicht

Informationen zur Haltung gefährlicher Hunde

Hundehaltung, Informationsblatt

Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":