Kfz: Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 

Um ein Kraftfahrzeug ins Ausland zu überführen, werden sogenannte Ausfuhrkennzeichen benötigt.

Die für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde gibt die Ausfuhrkennzeichen aus.

Bei Antragstellern mit Auslandswohnsitz ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsberechtigten im Inland zuständig.

Ausfuhrkennzeichen können nur Fahrzeugen zugeteilt werden, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde zur Identitätskontrolle vorzuführen.

 

Hinweise

Welche Unterlagen werden benötigt

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

Gebühren

ab 34,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":