Kfz: Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten ohne EG-Typgenehmigun


Wenn Sie ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU oder Nicht-EWR-Staat ohne EG-Typgenehmigung in Hanau zulassen möchten, ist Folgendes zu beachten:

Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt wurde, müssen vor der Zulassung/Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) hier zur Identifizierung vorgefahren werden. Sollte das Fahrzeug nicht in Hanau stehen, genügt es auch, wenn hier eine schriftliche Bestätigung einer anderen Zulassungsbehörde vorgelegt wird, dass das Fahrzeug dort vorgefahren und die Fahrzeug-Identitäts-Nummer, EG-Typgenehmigungsnummer am Fahrzeug überprüft wurde.

Hinweis:

Welche Unterlagen werden benötigt

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die ausländische Zulassungsbescheinigung an die Zulassungsstelle senden lassen.

bei Zulassung auf Minderjährige:
persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten mit Personalausweis (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Zulassung auf Schwerbehinderte:

Gebühren

ab 30,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":