Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges ist bei der für den Hauptwohnsitz des Halters zuständigen Zulassungsbehörde vorzunehmen. Mit der Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und der Siegelung der amtlichen Kennzeichen beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.
Hinweis:
- Soll der Antragsteller bei der Zulassung seines Fahrzeuges vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis beziehungsweise Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden. Diese Vollmacht muss auch das Einverständnis des Antragstellers enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Das SEPA Mandat muss zwei Unterschriften in den Feldern "Zahler" und "Halter" enthalten. Sofern Zahler und Halter identisch sind, genügt die Unterschrift im Feld "Zahler". Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in benötigt wird, dass Sie hier direkt online ausdrucken können!
- Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller (evtl. mit Datenbestätigung),
Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
- COC-Bescheinigung auch Certificate of Conformity genannt (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Sofern keine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller ausgestellt wurde, ist die COC-Bescheinigung mit Kaufnachweis vorzulegen.
Zusätzlich ist das Fahrzeug vorzuführen.
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- komplett ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. Aufenthaltstitel
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt. Über das gemeinsame Registerportal der Länder (https://www.handelsregister.de) können Sie kostenfrei einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister abrufen.
- Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten
- Ggf. Vollmacht
bei Zulassung auf Minderjährige:
persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten mit Personalausweis (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Zulassung auf Schwerbehinderte:
- Schwerbehindertenausweis im Original / Farbkopie (Vorder- und Rückseite).
Gebühren
ab 30,00 €
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).
Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtliche Grundlage
Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":