Zulassungswesen:
Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:
Hanau Bürgerservice
Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)
63450 Hanau
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief muss der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache mitgeteilt werden. Der Verlust oder der Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf einer Frist von etwa drei Wochen nach der Vorsprache können die neuen Zulassungsdokumente abgeholt werden. Die Zulassungsbehörde kann über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
Veröffentlichung im Verkehrsblatt/ Aufbietung ab 13,80 €
Ersatzausstellung ab 14,90 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, etc.).