Zulassungswesen:
Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:
Hanau Bürgerservice
Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)
63450 Hanau
Der Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird nach einem Verlust / Diebstahl oder bei Unleserlichkeit von der Zulassungsbehörde ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
- Ggf. ein Eigentumsnachweis: (Kaufvertrag oder. Schenkungsvertrag)
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich.
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei Verlust ist zusätzlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
- Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorzulegen.
Gebühren
ab 11,70 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).
Rechtliche Grundlage