Kfz: Verkaufsanzeige / Veräußerungsanzeige


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 

Wird ein Kraftfahrzeug verkauft, ist dies unverzüglich schriftlich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Es wird empfohlen, eine Kopie des Kaufvertrags / der Veräußerungsmitteilung zu übermitteln.

Mit der schriftlichen Bestätigung über den Verkauf des Fahrzeuges geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeuges an den Käufer über.

An den Käufer sind auszuhändigen:

Tipp:

Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Verkauf selbst abzumelden.

Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass die Veräußerungsanzeige vollständig ausgefüllt und sowohl von Käufer als auch vom Verkäufer unterschrieben wird.

Welche Unterlagen werden benötigt
Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":