Zulassungswesen:
Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:
Hanau Bürgerservice
Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)
63450 Hanau
Wird ein Kraftfahrzeug verkauft, ist dies unverzüglich schriftlich der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Es wird empfohlen, eine Kopie des Kaufvertrags / der Veräußerungsmitteilung zu übermitteln.
Mit der schriftlichen Bestätigung über den Verkauf des Fahrzeuges geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeuges an den Käufer über.
An den Käufer sind auszuhändigen:
Tipp:
Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Verkauf selbst abzumelden.
Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass die Veräußerungsanzeige vollständig ausgefüllt und sowohl von Käufer als auch vom Verkäufer unterschrieben wird.
Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":