Beim Erwerb eines zugelassenen Kraftfahrzeuges, welches bisher bereits in Hanau zugelassen war, ist das Kraftfahrzeug unverzüglich umzumelden.
Welche Unterlagen werden benötigt
Übernahme der bisherigen Kennzeichen (Fahrzeug muss noch angemeldet sein):
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- komplett ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- gültiges geändertes Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger geänderter Aufenthaltstitel,
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht
Mit Kennzeichenwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- komplett ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- gültiges geändertes Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger geänderter Aufenthaltstitel,
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht
- Bisherige amtliche Kennzeichen.
Gebühren
ab: 24,20 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.
Rechtliche Grundlage
Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":