Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Hanau verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden. Es besteht die Möglichkeit der Kennzeichen-Mitnahme. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kennzeichenschilder ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt
Mit Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- gültiges geändertes Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger geänderter Aufenthaltstitel,
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht
Mit Kennzeichenwechsel auf HU:
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.
- gültiges geändertes Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger geänderter Aufenthaltstitel,
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht
- Bisherige amtliche Kennzeichen.
Gebühren
ab 23,60 €
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).
Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtliche Grundlage
Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":