Kfz: Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel


Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Hanau verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden. Es besteht die Möglichkeit der Kennzeichen-Mitnahme. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kennzeichenschilder ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt

Mit Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen:

Mit Kennzeichenwechsel auf HU:

Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

Gebühren

ab 23,60 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":