Kfz: Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel


Beim Erwerb eines zugelassenen Kraftfahrzeuges, welches bisher nicht in Hanau zugelassen war, ist das Kraftfahrzeug unverzüglich umzumelden.

Welche Unterlagen werden benötigt

Übernahme der bisherigen Kennzeichen (Fahrzeug muss noch angemeldet sein):

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

Mit Kennzeichenwechsel auf HU:

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

Gebühren

Ab 23,60 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":