Kfz: Kennzeichen Oldtimer (H)


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 

Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Eine Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist möglich.

(Bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass die eVB-Nr. für H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen sein soll.)

Hinweis:

Welche Unterlagen werden benötigt

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:

wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:

Hinweis: Vor der Zulassung ist eine Genehmigung über die Betriebserlaubnis bei der Genehmigungsbehörde Landkreis Fulda zu beantragen und vorzulegen.

Gebühren

ab 27,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":