Kfz: E-Kennzeichen


Zulassungswesen:

Ab 1. Januar 2021 neu für Sie zuständig:

Hanau Bürgerservice

Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center, Erdgeschoss)

63450 Hanau

 

Seit Ende September 2019 können Sie für Ihr Elektrofahrzeug sogenannte E-Kennzeichen beantragen. Damit ist ihr Fahrzeug auch nach außen hin als Elektrofahrzeug erkennbar.

Welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und somit Bevorrechtigungen erhalten können, ist im Elektromobilitätsgesetz geregelt.

Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie Bevorrechtigungen für benannte Fahrzeuge einführt. So kann die Kommune beschließen, dass mit E-Kennzeichen ausgestattete Fahrzeuge z.B. entsprechend gekennzeichnete Parkplätze nutzen oder einzelne Busspuren befahren werden dürfen.

Hinweis:

Welche Unterlagen werden benötigt

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

Gebühren

Ab 27,00 €

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtliche Grundlage

Formulare finden Sie unter "Weiterführende Links":