Kfz: Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)


 

Wird ein Fahrzeug nicht mehr genutzt, muss es abgemeldet werden. Mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht.

Die Abmeldung des Fahrzeuges wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Die Kennzeichen können entstempelt wieder mitgenommen werden.

Falls das Auto verschrottet wurde, sind zusätzlich ein Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Fahrzeugabmeldung vorzulegen. Den Verwertungsnachweis erhält man von einer anerkannten Annahme-/Verwertungsstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt

Bei einer Verschrottung eines PKWs oder eines LKWs bis 3,5 Tonnen sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

Gebühren

ab 15,90 €

 Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I)

 Bei Kennzeichen-Reservierung zuzüglich: 2,60 €

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B.: für Eintragungen ins zentrale Fahrzeugregister (Ziffer 125: 0,60 €) oder Wunschkennzeichen (Ziffer 221: 10,20 €). Die vollständige Gebührenordnung kann kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

Rechtliche Grundlagen