Wenn sich Ihre Hanauer Anschrift verändert hat, dann werden Änderungen in den Fahrzeug-Papieren erforderlich.
Die neue Anschrift wird mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden.
Wird der Pflicht zur Änderung der Halteranschrift nicht nachgekommen, drohen Zwangsmaßnahmen bis hin zur Betriebsuntersagung und Entstempelung des Fahrzeugs.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass inkl. gültiger Aufenthaltstitel,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o.ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
- Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
- Ggf. Vollmacht.
Gebühren
Ab: 10,80 €
Rechtliche Grundlagen
§ 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Antragsformulare finden Sie unter "Weiterführende Links":