Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.
Sterbeurkunde (erstes Exemplar): 12,00 Euro
Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: kostenfrei
mehrsprachige Urkunden für die Verwendung im Ausland (erstes Exemplar): 12,00 Euro
weitere Exemplare der jeweils gleichen Art (bei gleichzeitiger Beantragung): je 6,00 Euro
Sterbebescheinigung (Bestattungsschein): gebührenfrei