Schaustellung von Personen


Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.) stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes.

Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.

Antragsformular und Online-Antrag finden Sie unter "Weiterführende Links":