Wenn Sie die Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte gewerblich betreiben wollen, benötigen Sie eine Versteigerererlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden
Es werden folgende Dokumente benötigt:
Es werden Gebühren in der Höhe von 85.- EUR bis 2.100.- EUR erhoben.
Verwaltungsgebühr:
natürliche Person = 300.- EUR
juristische Person = 350.- EUR
Gewerbeordnung (GewO)
Versteigererverordnung
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Antragsformulare und Online-Servicee finden Sie unter "Weiterführende Links":