Reisegewerbekarte (Ausstellung, Verlängerung, Erweiterung)


Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Sie müssen den Beginn eines solchen Gewerbes jedoch gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Sonstige Anzeigepflichten im Reisegewerbe in Verbindung mit § 14 Gewerbeordnung (Gewerbeummeldung bzw. Gewerbeabmeldung) bleiben unberührt.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:

weitere Hinweise

In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z. B. Führungszeugnis, Personalpapiere).

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

Gebühren

Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro erhoben.
Sofern eine – formlos zu beantragende – Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine (weitere) Gebühr in Höhe von 7,50 Euro zu entrichten.

Rechtliche Grundlagen

Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

§55a Gewerbeordnung (Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten) in Verbindung mit § 14 Gewerbeordnung
§ 55c Gewerbeordnung (Anzeigepflicht)
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.

Antragsformular und Online-Antrag finden Sie unter "Weiterführende Links":