Sperrmüll sind grundsätzlich sperrige, bewegliche Gegenstände aus Privathaushalten, die nicht als Wertstoff entsorgt werden können. Sie können wegen ihrer Größe und ihres Gewichtes nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Abholung durch städtische Fahrzeuge
Beantragung
In Hanau erfolgt die Abholung von Sperrmüll nur auf schriftliche Bestellung. Bitte die abzuholenden Gegenstände auflisten! Beantragen Sie einen Termin rechtzeitig, da es zu Wartezeiten von ca. 5 Wochen kommen kann.
Elektro- und Elektronikgeräte
- Großgeräte werden gebührenfrei über die Sperrmüllabfuhr abgeholt. Dazu zählen nach ElektroG z. B.:
- Computer, Drucker, Elektroherd, Fernseher Geschirrspüler, Kühlschrank, Kühltruhe
- Monitor, Waschmaschine, Wäschetrockner Elektrokleingeräte können ebenso kostenlos auf dem Betriebshof zur Entsorgung abgegeben werden.
Sperrmüll bei Gewerbetreibenden
Dieser kann nur über den Containerdienst erfolgen. Die Abrechnung erfolgt gewichtsbezogen. Werden nur Elektro- oder Elektronikgeräte in haushaltsüblicher Art und Menge abgeholt, müssen lediglich der Transport und die Personalkosten gezahlt werden.
Folgendes wird NICHT abgeholt:
- Abfälle aus Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Autobatterien, Autoreifen, Autoteile
- Badewannen, Bauschutt, Fenster
- Gartenabfälle Hausmüll, mit Abfall gefüllte Säcke, Kisten und Kartons
- Nachtspeicheröfen, Sonderabfälle
- Sonstige Abfälle aus Hausumbauten
- Tapetenreste, Türen, Wertstoffe
- Hölzer aus dem Außenbereich
- Öltanks
- Farbkübel
- Kleidung
- Aquarien, Flachgläser
- Laminat
Gebühren
- pro Haushalt: drei Abholungen im Jahr gebührenfrei (bis 3 m3 / keine Haushaltsauflösungen)
- jede weitere Abholung kostet je 35 Euro