Sperrmüll sind grundsätzlich sperrige, bewegliche Gegenstände aus Privathaushalten, die nicht als Wertstoff entsorgt werden können. Sie können wegen ihrer Größe und ihres Gewichtes nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Annahme auf dem Betriebshof
Adresse & Öffnungszeiten
Annahmestelle: Daimlerstraße 5, Hanau
Samstag: 08.00 bis 13.00 Uhr (außer Ostersamstag)
Anfang April bis Ende Oktober auch Mittwoch: 15.00 bis 17.00 Uhr
Für die Öffnungszeiten zwischen den Jahren beachten Sie die Meldung auf hanau.de
Wertstoffhof - Annahmehinweise
Zufahrt nur für Hanauer Gebührenzahlende
Kostenfrei:
- Sperrmüll (max. 2 cbm): Bewegbare Haushaltsgegenstände, die zu groß für die schwarze Tonne sind und die man bei einem Umzug mitnehmen würde
- Papierabfälle: Papier, Pappe, Kartonagen ohne Verschmutzungen
- Leichtverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff oder Metall („gelbe Tonne“)
- Kompostierbare Pflanzenabfälle aus dem Garten (max. 2 cbm)
- Elektrogeräte, Lampen, Batterien und Akkus in haushaltsüblicher Art und Menge
Kostenpflichtig:
- ≤ 0,25 cbm = € 7,-; ≤ 0,5 cbm = € 14,-; ≤ 0,75 cbm = € 19,-; ≤ 1,0 cbm = € 25,-
- Bauschutt ohne Fremdstoffe, ohne Gips bzw. Rigips und ohne Leichtbausteine (Ytong, Porenbeton etc.)
- Baumischabfall (Abfälle aus Wohnungs- und Hausumbauten)
- 70l-Sack Restabfall = €7,-
Von der Annahme ausgeschlossen:
- Flüssige Abfälle
- Gefährliche Abfälle (z.B. Asbesthaltige Abfälle, Nachspeicheröfen, Künstliche Mineralfaser, Tresore, Holz aus dem Außenbereich, etc.)
- Dämmstoffe aller Art
- Gewerbliche Abfälle
- Autoteile
- Bioabfall aus der Küche
- Gegenstände und Mengen, die nicht haushaltsüblich sind
- Fenster
- Flachglas
- Erd- oder Bodenaushub
- Wurzelstöcke und Stammholz (Ø ≥ 20cm)
Von der Zufahrt sind folgende Fahrzeuge ausgeschlossen:
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ≥ 3,5 t
- mit geladenem Bauschutt > 1 cbm
- mit geladenen Baumischabfällen > 1 cbm
- mit geladenem Sperrmüll > 2 cbm
- mit geladenem Grüngutabfall > 2 cbm
- mit > 10 geladenen Elektrogeräten
- mit unsortierten Abfallgemischen (Abfallfraktionen müssen zur Abrechnung vorsortiert geladen sein)
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.