Revisionamt


Zum Revisionsamt gehören die Bereiche:

14.1 Finanzen
14.2 Vergabe und Förderung

Gemäß § 129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) müssen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ein Rechnungsprüfungsamt einrichten.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hanau trägt – wie die Rechnungsprüfungsämter der meisten größeren Städte in Hessen – den Namen „Revisionsamt“.
Das Revisionsamt prüft objektiv, unabhängig und weisungsfrei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der städtischen Regeln und der allgemein anerkannten Prüfungsstandards.
Prüfungsmaßstäbe sind Ordnungsmäßig-, Zweckmäßig- und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

Auf der Grundlage der §§ 128 ff., 131 HGO sind dem Revisionsamt im Wesentlichen folgende Aufgaben zugewiesen:

Die Prüfergebnisse werden in Berichten zusammengefasst.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses wird in einem Schlussbericht zusammengefasst, welcher Voraussetzung für die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrats ist (§§ 113, 114 HGO).