Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterschrift bei uns amtlich beglaubigen zu lassen.
Wir beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die sie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigen oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einreichen müssen.
Beachten Sie, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Ihre persönliche Vorsprache
- Ihr Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente, elektronischer Aufenthaltstitel)
- das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- die Unterschrift auf dem Schriftstück ist erst bei Vorsprache zu leisten. Andernfalls muss die Unterschrift genau mit der eines vorgelegten Personalausweises oder Passes übereinstimmen.
- Angabe zum Verwendungszweck
Gebühren
- 6,00 Euro je Unterschriftsbeglaubigung
- gebührenfrei: Beglaubigungen für Rentenzwecke
Was wird nicht beglaubigt
Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift) oder Unterschriften unter Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt.
Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften und Unterschriften, die der „öffentlichen Beglaubigung“ bedürfen.
Hierzu gehören u. a. Beglaubigungen von
- Grundstücksangelegenheiten
- Vereins- und Handelsregistersachen
- Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sowie
- weitere Dokumente gemäß § 129 BGB
Rechtliche Grundlage
§ 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz