Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.
Welche Unterlagen werden benötigt
- persönliche Vorsprache der Gastgeberin oder des Gastgebers
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel) der Gastgeberin oder des Gastgebers
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Verpflichtungserklärung“
- Angaben zum Gast (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift im Heimatland, wünschenswert die Nummer des Reisepasses)
- Angaben zum Einladungszeitraum (Datum der geplanten Einreise, Dauer des Aufenthaltes, Einreisezweck)
- Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit
Nachweise über regelmäßige Einnahmen, z. B.
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen der letzten drei Monate
- Beschäftigte (Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter): Verdienstabrechnungen
- Selbständige: Bescheinigung vom Steuerberater über Reinerlös bzw. Gewinnermittlung oder letzter Steuerbescheid des Finanzamtes (nicht älter als zwei Jahre)
- Rentner: Rentenbescheid
- Nachweis über Kindergeldzahlungen bei volljährigen Kindern
Nachweise über regelmäßige Ausgaben, z. B.
- Nachweis über die Höhe der Miete (aktueller Kontoauszug)
- Bei Eigentum: Nachweise über das Eigentum (z. B. Grundbuchauszug) und Kontoauszüge über die monatliche Belastungen (Höhe Tilgung, Zinsen, Umlagen, Hausgeld)
- Unterlagen über Unterhaltsleistungen (z. B. für Kinder, geschiedene Ehegatten)
- Nachweise über sonstige Ausgaben (Kreditverpflichtungen)
Zusätzlich
- Abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen, kann es im Einzelfall sein, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Dies kann leider nicht im Vorfeld festgestellt werden, sondern ergibt sich erst bei der tatsächlichen Prüfung im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in diesem Fall eine erneute Vorsprache erforderlich wird.
Haben Sie innerhalb der letzten 6 Monate weitere Einladungen ausgesprochen?
- Nachweis (Ticket, Ausreisestempel) über Ausreise des vorherigen Gastes erforderlich
weitere Hinweise zur Antragstellung
- Die Gastgeberin oder der Gastgeber muss in Hanau mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Es besteht keine Vertretungsmöglichkeit.
- Nichtdeutsche Gastgeberinnen oder Gastgeber müssen im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Gültigkeit von mindestens 6 Monaten) sein. Eine Fiktionsbescheinigung, eine Duldung oder ein Visum zählen nicht hierzu.
- Empfängerinnen oder Empfänger von öffentlichen Leistungen (Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB II - "Hartz IV" - oder SGB XII - "Sozialhilfe") können keine Verpflichtungserklärungen abgeben.
- Die Verpflichtungserklärung muss im Original an den Gast gesendet werden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht Ihr Gast eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
- Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als drei Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
- Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Gebühren
- 29,00 Euro je Verpflichtungserklärung
- 0,20 Euro je Seite für die Anfertigung von Fotokopien der erforderlichen Antragsunterlagen
Was sollte ich sonst noch wissen
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).