Kinderreisepass


Seit dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass zu beantragen. Alle bisher ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit, sofern das Kind mit dem Foto im Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist.

Als Alternative zum Kinderreisepass besteht nur die Möglichkeit, dass Eltern zwischen der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses wählen. Diese Dokumente werden jeweils für sechs Jahre ausgestellt. Die Kosten betragen 22,80 Euro bzw. 37,50 Euro. Bis die Dokumente fertig sind, dauert es in der Regel etwa vier Wochen.

Weitere Informationen darüber, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, finden Sie in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2